Reisecenter deluxe

Berater:
G. Fedorec
C. Pfeuffer

Telefon:
0991 2979195
Fax:
0991 2979196

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gordana Fedorec & Christine Pfeuffer GbR (Reisecenter deluxe)

I. Geltungsbereich

1) Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
2) Die Gordana Fedorec & Christine Pfeuffer GbR (im folgenden Text unter anderem GbR oder Reisecenter deluxe genannt) tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge, Busreisen, etc.), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen, etc.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf.
3) Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde der GbR) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisecenter deluxe nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Die GbR ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

II. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

1) Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
2) Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag unmittelbar ab Anmeldung / Buchung gebunden. Ein Rücktritt ist ab diesem Zeitpunkt kann nur noch zu den  AGBs der jeweiligen Veranstalter und/oder Leistungsträger erfolgen.
3) Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

III. Buchungsbestätigung

1) Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
2) Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
3) Flugtickets und Reiseunterlagen (nur noch in elektronischer Form möglich) werden den Reiseteilnehmern persönlich, per Post oder per E-Mail übermittelt (Veranstalter / Leistungsträger abhängig). Voraussetzung für die Zustellung / Aushändigung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.

IV Serviceentgelte

1) Seitdem die meisten Fluggesellschaften keine Verkaufsprovision mehr zahlen, erhebt die GbR, wie auch alle anderen Vertriebskanäle, Service-Entgelt. Dieses beträgt 35 Euro für innerdeutsche, 55 Euro für innereuropäische und 75 Euro für interkontinentale Flüge pro Person zzgl. der jeweils anfallenden MwSt.; es ist im Gesamtpreis bereits enthalten, wird aber getrennt von der Beförderungsleistung abgerechnet und aufgeführt.

2) Für Billigfluggesellschaften beträgt das Entgelt 25 Euro inkl. MwSt. pro Person und gebuchter Flugstrecke und wird am Ende der Buchung getrennt aufgeführt.

V. Haftung des Reisebüros

1) Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen. Außerdem beschränkt die GbR seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.

VI. Umbuchungen / Rücktritt

1) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit zu den allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der Veranstalter/Leistungsträger vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
2) Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
3) Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
4) Die GbR empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5) Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von  25,00 pro Ticket erhoben. Die kosten für eine Stornierung liegen der gebuchten Tarifbedingungen der Veranstalter/Leistungsträger zu Grunde.
6) Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

VII. Hinweis auf besondere Bestimmungen

1) Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Die GbR geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
2) Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
3) Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

VIII. Zahlungsverkehr

1) Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
2) Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
3) Zahlungen können erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
4) Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden. Bei einigen Veranstaltern / Leistungsträger werden Gebühren für die Zahlungsart Überweisung fällig, sofern die Zahlung per Lastschrift ausdrücklich vom Kunden verweigert wird.
5) Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
6) Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher, etc. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro auf Wunsch an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer. Auch das Verlustrisiko beim Standardversand liegt beim Kunden. Dieses kann jedoch nach Wunsch durch einen versicherten Versandweg gegen eine entsprechende Gebühr eingedämmt werden.

XI. Verjährung

1) Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
2) Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

X. Sonstige Regeln

1) Es gilt Deutsches Recht.
2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
3) Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
4) Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.

XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen, die ihre Gültigkeit behalten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt.

Ihr Reisecenter deluxe